Mehrspartenhauseinführung in neuen Baugebieten: Ablauf und Beteiligte

Roland Caillé
Zuletzt aktualisiert:
26.10.2026
•
Lesezeit:
7
Minuten
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Bei der Erschließung neuer Baugebiete wird die Mehrspartenhauseinführung als zentrales Infrastruktur-Element geplant und koordiniert, um alle Versorgungsleitungen gebündelt anzubringen.

Bei der Erschließung neuer Baugebiete lassen sich bis zu vier Versorgungssparten, nämlich Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation, in einer einzigen Mehrspartenhauseinführung bündeln, statt jede Leitung einzeln in das Gebäude zu führen. (Stand: 28.09.2026)

Was ist eine Mehrspartenhauseinführung?

Bei der Mehrspartenhauseinführung (MSHE) handelt es sich um ein genormtes System, das mehrere Versorgungsanschlüsse (Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation) gebündelt in das Gebäude einführt, statt für jeden Anschluss eine eigene Durchführung durch die Kellerwand, bzw. Bodenplatte zu benötigen.

  • Bei Gebäuden ohne Keller erfolgt die Einführung durch die Bodenplatte, die Leitungen müssen vor dem Betonieren der Platte verlegt sein.

  • Bei Gebäuden mit Keller erfolgt die Einführung als Wandinstallation über eine Kernbohrung mit eingesetztem Futterrohr.

  • Die MSHE-Systeme müssen nach DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) VP 601 zugelassen sein und den Normen DIN 18012 (Hausanschlusseinrichtungen) sowie DIN 18322 (Kabelleitungstiefbauarbeiten) entsprechen, das schließt Gas- und Druckwasserdichtigkeit ein.

  • Stehnke ist im Leitungsbau mehrfach DVGW-zertifiziert und führt Rohrleitungsbau aller Dimensionen und Materialien aus, für Gas, Wasser, Fernwärme, Strom und Telekommunikation, und bündelt damit in der Praxis genau die Sparten, die eine Mehrspartenhauseinführung zusammenführt.

Ablauf der Mehrspartenhauseinführung im neuen Baugebiet

Der Ablauf lässt sich in fünf Schritten, von der Abstimmung mit den einzelnen Versorgern bis zum Einbau der Gebäudeeinführung, schildern:

Schritt 1: Planung und Abstimmung mit den Versorgungsträgern

Die jeweiligen Versorgungsträger und Netzbetreiber erhalten den Lageplan und die Antragsunterlagen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation. Die Belegung der Mehrspartenhauseinführung wird direkt mit den Netzbetreibern abgesprochen, um zu klären, an welcher Position welche Sparte liegt.

Netzbetreiber empfehlen in der Praxis, Position und Art der Hauseinführung sowie die Trassenführung mit ausreichendem Vorlauf, oft mehrere Wochen vor Baubeginn, mit der zuständigen Bezirksmeisterei bzw. dem örtlichen Wasserversorger abzustimmen, da kurzfristige Anfragen die Bauzeit im gesamten Baugebiet verzögern können.

Schritt 2: Festlegung des Spartenkorridors

Im Erschließungsgrundstück wird ein freizuhaltender Spartenkorridor definiert. Der für Stehnkes Kerngebiet zuständige Netzbetreiber EWE NETZ GmbH (Netzregionen unter anderem Cuxhaven, Delmenhorst, Bremervörde, Sottrum) schreibt dafür in seinen Technischen Anschlussbedingungen für das Niederspannungsnetz nach VDE-AR-N 4223 und DIN 18012 eine Mindest-Einbautiefe der Gebäudeeinführung von 60 cm unter der Geländeoberfläche vor. Bei Gasnetzanschlüssen ist die Leitungslänge laut dem EWE-NETZ-Merkblatt zur gas- und wasserdichten Gebäudeeinführung auf maximal 1,2 m innerhalb des Gebäudes begrenzt. Eine pauschale Korridorbreite wie in anderen Bundesländern gibt EWE NETZ nicht vor. Der Einführungspunkt und die Trassenführung werden vor Baubeginn mit der zuständigen Bezirksmeisterei abgestimmt.

Schritt 3: gemeinsamer Trassenbau

Um die Zahl der Aufgrabungen im gesamten Baugebiet zu reduzieren und die Bauzeit auf der Erschließungsfläche zu reduzieren, werden alle Sparten – soweit möglich – in einem Graben bzw. Schacht verlegt. Mit rund 650 Baustellen pro Jahr und einem 24/7-Bereitschaftsdienst über das ganze Jahr gehört die Koordination mehrerer Sparten in einem Bauabschnitt zum Kerngeschäft von Stehnke im Leitungsbau.

Schritt 4: Einbau der Hauseinführung

Ist in einem Gebäude kein Keller vorhanden oder geplant, muss die MSHE mitsamt Leerrohrsystem verlegt sein, bevor die Bodenplatte betoniert wird, da eine nachträgliche Änderung nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. Das Hauseinführungssystem wird meist vom Versorger (oder dessen Partnerunternehmen) geliefert. Der Einbau erfolgt durch das beauftragte Bauunternehmen.

Schritt 5: Anschluss und Eigentumsverhältnisse

Nach dem Einbau ist die Hauseinführung Bestandteil des Gebäudes und geht damit in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über. Ab hier ist der Eigentümer auch für den Unterhalt der Einführung verantwortlich.

Die Anschlüsse bzw. Anschlussleitungen bis vor die Gebäudeeinführung selbst bleiben Eigentum der jeweiligen Versorger.

Welche Vorteile bringt die Bündelung für Erschließungsträger und Kommune?

  1. Weniger Aufgrabungen im Straßenkörper bedeuten weniger Wiederherstellungskosten für Fahrbahn und Gehweg. Ein Kostenpunkt, den Kommunen bei der Erschließungsbeitragskalkulation direkt einpreisen.

  2. Kürzere Sperrzeiten pro Straßenabschnitt, da alle Sparten im selben Zeitfenster verlegt werden, statt nacheinander von unterschiedlichen Baufirmen.

  3. Ein zentraler Koordinationspartner (statt vier getrennter Baustellenlogistiken) reduziert den Abstimmungsaufwand auf Seiten des Erschließungsträgers spürbar.

Wer ist beteiligt?

Aufgaben von Kommune, Erschließungsträger, Netzbetreibern und Tiefbauunternehmen

An der koordinierten Mehrspartenhauseinführung wirken üblicherweise vier Parteien mit:

  • die Kommune (oder beauftragter Erschließungsträger)

  • die einzelnen Netzbetreiber

  • der Bauherr des betroffenen Grundstücks

  • das ausführende Tiefbauunternehmen

Nach § 11 BauGB kann eine Kommune die Erschließung eines Neubaugebietes per Erschließungsvertrag an einen (privaten) Erschließungsträger übertragen. Dieser verantwortet dann die Organisation und Steuerung sowie die Kostenübernahme und -weitergabe an die Grundstückseigentümer. Der Erschließungsträger schließt mit den Grundstückseigentümern Kostenerstattungsverträge, die sich auf den Erschließungsvertrag mit der Gemeinde stützen und Herstellung sowie Vergütung der Erschließungsanlagen regeln. Das betrifft neben Straßenbau und Kanal auch die Sparten-Trassenarbeiten, sodass die Kostenlogik für alle Gewerke einheitlich läuft.

Die Netzbetreiber (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) legen ihre jeweiligen Anschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze und stimmen die Belegung der MSHE untereinander ab.

Die Tiefbauunternehmen führen die Grabenarbeiten und den Trassenbau aus, koordinieren diese für alle Sparten und stimmen Höhen und Zeitfenster mit den Netzbetreibern ab.

Stehnke übernimmt in Straßen- und Tiefbau-Projekten regelmäßig genau diese Koordinationsrolle zwischen Erschließungsträger und den beteiligten Versorgern. Als Familienbetrieb mit über 155 Jahren Erfahrung reduzieren wir so effektiv Bauzeiten und Aufwände auf beiden Seiten.

Häufig gestellte Fragen zur Mehrspartenhauseinführung

Wie breit muss der Spartenkorridor für eine Mehrspartenhauseinführung sein?
Die genauen Maße legt der örtliche Netzbetreiber fest. In der Praxis ist eine Mindest-Einbautiefe der Gebäudeeinführung von 60 cm unter der Geländeoberfläche vorgesehen. Bei Gasnetzanschlüssen ist die Leitungslänge auf maximal 1,2 m innerhalb des Gebäudes begrenzt.

Wem gehört die Mehrspartenhauseinführung nach dem Einbau?
Die Hauseinführung selbst wird Bestandteil des Gebäudes und geht in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über, der auch für ihren Unterhalt sorgen muss, während die Anschlussleitungen bis zur Hauseinführung im Eigentum der jeweiligen Versorger bleiben.

Kann eine Mehrspartenhauseinführung nachträglich noch geändert werden?
Bei Gebäuden ohne Keller ist eine Änderung nach dem Betonieren der Bodenplatte nur mit erheblichem baulichen Aufwand möglich, weshalb die Planung und Abstimmung mit allen Versorgungsträgern vor Baubeginn erfolgen sollte.

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