Gehalt im Tiefbau: Was Straßenbauer, Leitungsbauer und Bauleiter wirklich verdienen

Im Tiefbau hängt das Gehalt von der Facharbeiter-Ausbildung bis zur Bauleitung stark von der Qualifikation, der übertragenen Verantwortung und nicht zuletzt von der tariflichen Lohn- und Gehaltsgruppe ab. (Stand: 28.09.2026)
Wovon hängt das Gehalt im Tiefbau ab?
Die Bezahlung im Tiefbau richtet sich vorwiegend nach der tariflichen Lohn- und Gehaltsgruppe des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV). Dabei kommt es stark auf die Ausbildung, die Tätigkeit und Verantwortung und nicht so sehr auf den Berufstitel an.
Der BRTV unterscheidet dabei gewerbliche Arbeitnehmer (Lohngruppen 1 bis 6, nach Stundelohn) von den Angestellten und Polieren, die nach Gehaltsgruppen A I bis A X mit einem Monatsgehalt entlohnt werden.
Seit dem 1. April 2026 gelten die Tarifwerte erstmalig bundeseinheitlich, statt wie bisher getrennt zwischen den Tarifgebieten Ost und West.
Die Einstufung richtet sich dabei nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht automatisch nach dem Berufsabschluss.
Gehaltsvergleich, tarifliche Werte im Bauhauptgewerbe (Stand 01.04.2026)
Ein ausgelernter Straßenbauer oder Leitungsbauer verdient nach Lohngruppe 3 rund 4.155 Euro brutto im Monat, ein Werkpolier rund 5.150 Euro, ein angestellter Polier oder Bauleiter je nach Verantwortung zwischen rund 5.880 und 7.960 Euro.
Ein Überblick
Die Stundenlöhne sind Gesamttarifstundenlöhne (GTL), bestehend aus Tariflohn plus 5,9 Prozent Bauzuschlag, der den Wechsel der Arbeitsstelle und die Witterungsabhängigkeit ausgleicht.
Straßenbauer / Leitungsbauer, Facharbeiter (Lohngruppe 3): 23,97 € Stundenlohn (GTL), rund 4.155 € brutto im Monat bei einer 40-Stunden-Woche
Spezialfacharbeiter, Ecklohn (Lohngruppe 4): 26,05 € Stundenlohn (GTL), rund 4.516 € brutto im Monat
Vorarbeiter, erfahrener Facharbeiter (Lohngruppe 5): 27,29 € Stundenlohn (GTL), rund 4.730 € brutto im Monat
Werkpolier, gewerblich (Lohngruppe 6): 29,72 € Stundenlohn (GTL), rund 5.150 € brutto im Monat
Polier, Angestellter (Gehaltsgruppe A VII oder A VIII): 5.878 € bzw. 6.432 € brutto im Monat
Bauleiter, je nach Verantwortung (Gehaltsgruppe A VIII bis A X): 6.432 € bis 7.961 € brutto im Monat
Die oben genannten Werte enthalten keine Zuschläge, Auslösung, Wegegeld oder das 13. Monatseinkommen. Gewerbliche Beschäftigte im Tarifgebiet West erhalten ein 13. Monatseinkommen von 123 Gesamttarifstundenlöhnen, sofern sie am 30. November mindestens 12 Monate im Betrieb beschäftigt sind, das entspricht bei Lohngruppe 3 zusätzlich rund 2.950 Euro brutto im Jahr. Hinzu kommen je nach Baustelle Auslösung und Wegegeld bei auswärtigen Einsätzen sowie das im Bauzuschlag bereits eingepreiste Schlechtwettergeld für witterungsbedingte Ausfallzeiten außerhalb der Schlechtwetterzeit.
Poliere werden laut dem IG BAU Tarifrechner häufig in die Gehaltsgruppen A VII oder A VIII eingestuft. Die genaue Eingruppierung von Bauleitern hängt zusätzlich von Projektverantwortung und Berufserfahrung ab und ist daher als Spanne, nicht als Fixwert zu verstehen.
Bei Stehnke sind aktuell rund 460 Mitarbeitende in den drei Sparten Straßen- und Tiefbau, Leitungsbau sowie Hoch- und Ingenieurbau beschäftigt, darunter auch die hier verglichenen Berufsbilder.
Wie verändert sich das Gehalt mit Erfahrung und Verantwortung?
Der Sprung vom Facharbeiter zum Polier oder Bauleiter bedeutet nicht nur mehr Verantwortung, sondern auch einen Wechsel vom gewerblichen Lohn- in das Angestellten-Gehaltssystem. Das kann einen Gehaltssprung von einigen hundert Euro monatlich bedeuten.
Der Wechsel von Lohngruppe 6 (Werkpolier, ca. 5.150 Euro) in die Angestellten-Gehaltsgruppen A VII oder A VIII (5.878 bis 6.432 Euro) macht sich schnell bemerkbar. Dabei ist die Weiterbildung zum geprüften Polier oder Bautechniker oft die Voraussetzung für den Wechsel ins Angestelltenverhältnis.
Mit rund 70 Auszubildenden jährlich und über 155 Jahren Ausbildungstradition in der Region eröffnet Stehnke Nachwuchskräften einen durchgehenden Karriereweg vom Ausbildungsabschluss bis zur Polier- oder Bauleiterstelle.
Welche Weiterbildung führt zum Polier oder Bauleiter?
Der Weg vom Werkpolier zum Geprüften Polier führt über eine eigene Aufstiegsfortbildung, nicht automatisch über die Berufserfahrung allein. Der Aufbaulehrgang zum Geprüften Polier im Tief- und Straßenbau umfasst rund 380 Unterrichtsstunden und läuft meist berufsbegleitend, an zwei Abenden pro Woche und samstags, ergänzt um eine Blockwoche in der bauüblichen Winterpause. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel die bereits erworbene Qualifikation zum Werkpolier sowie der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AEVO, Ausbilder-Eignungsverordnung).
Wer stattdessen oder zusätzlich Richtung Bauleitung will, ergänzt häufig die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Bautechniker. Diese landesrechtlich geregelte Fortbildung findet an Fachschulen statt und dauert in Vollzeit 2 Jahre, berufsbegleitend 3 bis 4 Jahre.
Der Unterschied zwischen beiden Positionen liegt vor allem im Aufgabenbereich. Der Polier führt die Ausführung direkt vor Ort, der Bauleiter verantwortet zusätzlich Vertrag, Termine und Kosten gegenüber Auftraggeber und Nachunternehmern. Der Schritt zum Bauleiter verlangt deshalb meist zusätzliche kaufmännische und rechtliche Kenntnisse, wie sie die Bautechniker-Weiterbildung vermittelt.
Häufig gestellte Fragen zum Gehalt im Tiefbau
Wie viel verdient ein Straßenbauer oder Leitungsbauer nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung erfolgt in der Regel die Einstufung in Lohngruppe 3 des BRTV. Das entspricht einem Gesamttarifstundenlohn von 23,97 Euro bzw. umgerechnet rund 4.155 Euro brutto im Monat (bei 40-Stunden-Woche, Stand 01.04.2026).
Wie viel verdient ein Polier oder Bauleiter?
Angestellte Poliere werden meist in die Gehaltsgruppen A VII oder A VIII eingestuft, das entspricht 5.878 bis 6.432 Euro brutto im Monat, Bauleiter je nach Verantwortung in den Gehaltsgruppen A VIII bis A X, also zwischen 6.432 und 7.961 Euro.
Gilt der Tarifvertrag automatisch für alle Beschäftigten im Baugewerbe?
Für gewerbliche Arbeitnehmer ist der BRTV allgemeinverbindlich und gilt unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft des Betriebs. Für Angestellte und Poliere gilt der Rahmentarifvertrag dagegen nur bei beiderseitiger Tarifbindung. Gewerkschaftsmitgliedschaft und Verbandsmitgliedschaft des Arbeitgebers wäre dafür die Voraussetzung.



