Neue Berufsbezeichnungen seit 1. August 2026: Was sich für Leitungs- und Kanalbauer ändert

Isa Flindt
Zuletzt aktualisiert:
10.09.2026
Lesezeit:
4
Minuten
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Ein Rohrleitungsbauer und Kanalbauer arbeiten gemeinsam an einer Baustelle, wo moderne Infrastrukturtechnik verlegt wird – ein Symbol für die neuen Berufsbezeichnungen und erweiterten Anforderungen, die ab August 2026 Geltung haben.

Für die Bauwirtschaft tritt zum 1. August 2026 die neue Ausbildungsordnung in Kraft und die bringt gleich zwei neue Berufsbezeichnungen mit sich: Aus dem Rohrleitungsbauer wird der Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik und der Kanalbauer heißt nun Kanalbauer für Infrastrukturtechnik.

Grundlage hierfür ist die Neuordnung der Baubetriebe. Die bisher geltende Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft stammt aus dem Jahr 1999 und wird jetzt durch die drei neuen Verordnungen (Hochbau, Ausbau, Tiefbau) ersetzt. (Stand: 03.09.2026)

Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik (vormals Rohrleitungsbauer)

Der Name gilt ohne Übergangsbezeichnung ab sofort, die Ausbildungsdauer bleibt bei drei Jahren. Auch der inhaltliche Kern hat sich nicht verändert: Die Beschreibung lautet weiterhin „Verlegung und Instandhaltung von Rohrleitungen für Gas, Wasser, Fernwärme, Strom“. Neu abgebildet werden mit der neuen Bezeichnung die Erdkabel- und Glasfaserarbeiten, die in der Praxis vieler Betriebe längst dazugehören.

Laut dem Rohrleitungsbauverband e. V. (rbv) ist für die Umbenennung das Ergebnis einer bundesweiten Mitgliederumfrage verantwortlich, bei der sich mehr als zwei Drittel der Befragten für einen neuen Namen aussprachen, um die Berufe für die nachfolgenden Generationen attraktiver zu machen.

Kanalbauer für Infrastrukturtechnik (vormals Kanalbauer)

Hier hat sich der eigentliche Name nicht geändert, sondern wurde ergänzt zum Kanalbauer für Infrastrukturtechnik. Auch hier bleibt das bisherige Aufgabenfeld weitgehend gleich und besteht aus Bau, Sanierung und Instandhaltung von Kanalnetzen. 

Was inhaltlich neu in die Ausbildung kommt

In beiden Ausbildungen gibt es vier neue Pflichtthemenfelder, die „qualifizierenden Vier“: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Recht, Sicherheit. Bei der Digitalisierung geht es vorwiegend um digitale Dokumentation sowie die Grundlagen von BIM (Building Information Modeling), einer digitalen Arbeitsmethode für die vernetzte Planung in der Bauwirtschaft mithilfe spezieller Software. Nachhaltigkeit bedeutet hier konkret Klimaschutz- und Ressourcenthemen, die im bisherigen Rahmenlehrplan noch nicht enthalten waren.

Der Tiefbaufacharbeiter (2-jährig) wird ebenfalls neu strukturiert, künftig mit klar benannten Schwerpunkten wie Leitungsbauarbeiten für Infrastrukturtechnik und Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik.

Neue Prüfungsstruktur

Da die Abschlussprüfung Teil 1 künftig bereits im zweiten statt wie bisher im dritten Ausbildungsjahr stattfindet, wird die Prüfung insgesamt gestreckt. Da der Teil 1 beim Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik mit 40 Prozent zur Gesamtnote zählt, müssen sich die Betriebe auf eine früher beginnende Prüfungsvorbereitung einstellen.

Anrechnung zwischen Tiefbaufacharbeiter und Kanalbauer für Infrastrukturtechnik

Wer zuerst den Tiefbaufacharbeiter abschließt, kann von Prüfungsteil 1 zum Kanalbauer für Infrastrukturtechnik befreit werden; eine Anrechnung von bis zu 24 Monaten ist möglich, wenn Betrieb und Auszubildende(r) zustimmen.

Ab wann die neue Ordnung gilt

Die neue Ausbildungsordnung für die Bauwirtschaft gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.08.2026 beginnen. Laufende Verträge sind in der Regel nicht betroffen. Das gilt auch für die rund 70 Auszubildenden bei Stehnke, die sich bereits mitten in der Ausbildung befinden. Die Umstellung trifft vorwiegend neu besetzte Leitungsbau-Ausbildungsplätze 2026.

Betroffene Betriebe sollten jetzt alle Ausbildungsunterlagen und Vertragsvorlagen rechtzeitig auf neue Bezeichnungen und Prüfungsfristen prüfen.

Warum die Umbenennung?

Wer heute eine Leitungsbau-Ausbildung startet, verlegt längst nicht mehr nur Rohre für Gas und Wasser, sondern auch Glasfaser- und Erdkabel. Die alte Berufsbezeichnung Rohrleitungsbauer bildet das aber nicht mehr ab. Genau das war laut rbv-Umfrage der Hauptgrund für den Namenswechsel: Mehr als zwei Drittel der befragten Mitgliedsunternehmen wollten einen Titel, der die heutige Bandbreite des Berufs zeigt und ihn für Nachwuchskräfte anschaulicher und attraktiver macht.

Auch Stehnke mit mehr als 155 Jahren eigener Ausbildungstradition in der Region sieht die Neuordnung als Chance für mehr Sichtbarkeit bei potenziellen Auszubildenden. Informationen zum Ausbildungsangebot bei Stehnke sind unter https://stehnke.de/karriere verfügbar.

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